Die Kanzlei Bärenweiler & Reinholz ist eine auf das Steuerrecht und das Erbrecht sowie deren beider Schnittmengen spezialisierte Kanzlei. Wir beraten Privatpersonen, Unternehmen und Unternehmer, Stiftungen sowie Existenzgründer.

Interdisziplinäre Beratung für individuelle und nachhaltige Lösungen.

Wir beraten Sie zu erbrechtlichen Fragestellungen einschließlich vorweggenommener Erbfolge sowie Unternehmensnachfolge. Dabei haben wir steuerliche Auswirkungen stets im Blick.

Wir begleiten Sie bei steuerlichen Sonderthemen ebenso wie bei der Erfüllung allgemeiner steuerlicher Erklärungspflichten. So schaffen wir für Sie den Freiraum, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Die Stiftung ist ein vielseitiges Modell, um die Zwecke zu fördern, die Ihnen am Herzen liegen. Bei der Gestaltung von Stiftungen stellen wir Ihre individuellen Wünsche und Anforderungen in den Mittelpunkt.