Ganzheitliche Betreuung zu Ihrer Entlastung.

Im Bereich der Steuerberatung bieten wir Ihnen als Full-Service-Kanzlei umfassende Expertise zu allen Aspekten rund um das Steuerrecht an. Dies schließt steuerliche Sonderthemen wie beispielsweise das Internationale Steuerrecht oder die Selbstanzeigenberatung ein.

Wesentlicher Bestandteil der Steuerberatung ist die Erfüllung der steuerlichen Erklärungs- und Buchhaltungspflichten für Privatpersonen und Unternehmen. Für eine optimale steuerliche Beratung ist es uns wichtig, Ihre persönlichen Verhältnisse zu kennen und in einem engen Austausch zu bleiben.

Neben der Erfüllung der laufenden Erklärungs- und Buchhaltungspflichten beraten wir Unternehmen bei Sonderthemen, welche beispielsweise im Rahmen von Betriebsprüfungen aufkommen. Im Rahmen der laufenden Beratung von Unternehmen liegt eine besondere Expertise im Bereich der Umsatzsteuer, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen und der Gestaltung unternehmensinterner Abläufe, um eine zutreffende umsatzsteuerlichen Behandlung sicherzustellen. 

Für die Ermittlung der Kapitalerträge besteht eine langjährige Erfahrung, insbesondere auch hinsichtlich Bankbeziehungen im Ausland wie der Schweiz. So sind wir beispielsweise mit der Prüfung ausländischer Erträgnisaufstellungen, Quellensteuerrückforderungen und der Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen aus Fremdwährungen oder Kryptowährungen vertraut. Insoweit stehen wir Banken auch zur Beantwortung von Anfragen zu Steuerthemen und aktuellen Entwicklungen rund um das Reporting zur Verfügung. 

Zu der Bearbeitung Ihrer Steuererklärungen gehört für uns auch die anschließende Prüfung der Bescheide. Für den Fall, dass das Finanzamt hinsichtlich der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen eine andere Rechtsauffassung vertreten sollte, legen wir für Sie Einsprüche ein und vertreten Sie gegebenenfalls in einem Finanzgerichtsverfahren.