Die Kanzlei Bärenweiler & Reinholz ist eine auf das Steuerrecht und das Erbrecht sowie deren beider Schnittmengen spezialisierte Kanzlei. Wir beraten Privatpersonen, Unternehmen und Unternehmer, Stiftungen sowie Existenzgründer.
Wir beraten Sie zu erbrechtlichen Fragestellungen einschließlich vorweggenommener Erbfolge sowie Unternehmensnachfolge. Dabei haben wir steuerliche Auswirkungen stets im Blick.
Wir begleiten Sie bei steuerlichen Sonderthemen ebenso wie bei der Erfüllung allgemeiner steuerlicher Erklärungspflichten. So schaffen wir für Sie den Freiraum, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.
Die Stiftung ist ein vielseitiges Modell, um die Zwecke zu fördern, die Ihnen am Herzen liegen. Bei der Gestaltung von Stiftungen stellen wir Ihre individuellen Wünsche und Anforderungen in den Mittelpunkt.
Best of both worlds
Der Wissens-
transfer zwischen Rechts- und
Steuerberatung zeichnet uns aus.
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 13. November 2025 (Az. C-142/24) entschieden, dass die Beschränkung des sogenannten Steuerklassenprivilegs nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Erbschaftsteuergesetzes auf inländische Familienstiftungen mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist. Danach gelte das Steuerklassenprivileg nur für inländische Familienstiftungen, nicht aber für ausländische Familienstiftungen. Hintergrund Die Übertragung von Vermögen […]
- Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Verzinsung von Steuernachforderungen wie auch Steuererstattungen mit 6 Prozent jährlich ist ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig.
- Revision beim Bundesfinanzhof anhängig: Erfordert der erbschaftsteuerliche Begünstigungstransfer eine Erbauseinandersetzung innerhalb von sechs Monaten?
- Die Hamburger Kanzlei Bärenweiler & Reinholz PartG mbB zählt laut einer im Auftrag des Handelsblatts durchgeführten Studie zu den besten Steuerberatern 2021
- Jahressteuergesetz 2020: Darstellung der geplante Änderungen im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz
Aktuelles
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 13. November 2025 (Az. C-142/24) entschieden, dass die Beschränkung des sogenannten Steuerklassenprivilegs nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Erbschaftsteuergesetzes auf inländische Familienstiftungen mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist. Danach gelte das Steuerklassenprivileg nur für inländische Familienstiftungen, nicht aber für ausländische Familienstiftungen. Hintergrund Die Übertragung von Vermögen […]
- Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Verzinsung von Steuernachforderungen wie auch Steuererstattungen mit 6 Prozent jährlich ist ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig.
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- Die Hamburger Kanzlei Bärenweiler & Reinholz PartG mbB zählt laut einer im Auftrag des Handelsblatts durchgeführten Studie zu den besten Steuerberatern 2021
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