Das sind wir

Team.

Ihre Boutique-Kanzlei

Der Wissenstransfer zwischen Rechts- und Steuerberatung zeichnet uns aus.

Fachübergreifendes Denken und die enge Verknüpfung der Bereiche Steuern und Recht sind eine wesentliche Grundlage unserer Arbeit.

Steuerberater

Frank Bärenweiler ist seit dem Jahr 2010 im Bereich der steuerlichen Beratung von Privatpersonen und Unternehmen tätig. Er ist Steuerberater und war bis zur Gründung der Kanzlei Bärenweiler & Reinholz bei einer mittelständischen Kanzlei sowohl in Zürich als auch in Hamburg tätig. Zuletzt verantwortete er als Niederlassungsleiter den Bereich der Steuerberatung in Hamburg.

Aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit umfasst seine Expertise neben Themen der allgemeinen Steuerberatung insbesondere die Beratung von Privatpersonen im Bereich der Vermögensstrukturierung für Zwecke der erbschaftsteuerlichen Gestaltung sowie die Selbstanzeigeberatung. Im Bereich der Besteuerung von Kapitalvermögen berät er Schweizer Großbanken beim Steuerreporting für deutsche Privatkunden.

Im Rahmen der Beratung von Unternehmen befasst er sich mit allen anfallenden Anfragen im Bereich der Umsatzsteuer, insbesondere mit grenzüberschreitenden Transaktionen und der Gestaltung unternehmensinterner Abläufe, um eine zutreffende umsatzsteuerliche Behandlung sicherzustellen.

Rechtsanwalt
Fachanwalt Für Erbrecht
Fachanwalt Für Steuerrecht
Zertifizierter Stiftungsberater (DSA)

Stephan Reinholz ist seit dem Jahr 2009 als Rechtsanwalt im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätig. Bis zur Gründung der Kanzlei Bärenweiler & Reinholz hat er bei einer mittelständischen Kanzlei den Fachbereich Vermögens- und Unternehmensnachfolge standortübergreifend verantwortet. Seine langjährige Expertise umfasst unter anderem die erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Gestaltungsberatung, die Abwicklung von grenzüberschreitenden Erbfällen, insbesondere in Bezug zur Schweiz, und die umfassende stiftungsrechtliche Beratung.

Stephan Reinholz ist Fachanwalt für Erbrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht. Den Zertifizierungslehrgang zum Testamentsvollstrecker hat er ebenso erfolgreich abgeschlossen wie die Zertifizierung zum Stiftungsberater. An der Universität Exeter in England hat er einen Master (LL.M.) in International Business Law erworben.

Vorweggenommene Erbfolge

Unternehmensnachfolge

Nachlassabwicklung

Beratung bei internationalen Erbfällen

Vertretung bei Erbstreitigkeiten

Beratung bei der Gründung einer Stiftung

Laufende Beratung von Stiftungen

Einsatz von Stiftungen in der Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Restrukturierung und Entwicklung der bestehenden Stiftung 

Alles im Blick.

Julia Richard steht Ihnen in allen organisatorischen Angelegenheiten als Ansprechpartnerin zur Verfügung.