Erbrecht und Vermögensnachfolge

Maßgeschneiderte Gesamtlösungen für Ihre Nachfolgegestaltung.

Wir beraten Sie in allen rechtlichen und steuerlichen Bereichen des nationalen und internationalen Erbrechts, der Testamentsgestaltung und Vermögensnachfolge und des Schenkung- und Erbschaftsteuerrechts. 

Ein Schwerpunkt unserer Beratung liegt dabei in der Planung der vorweggenommenen Erbfolge. Durch eine gut strukturierte Übertragung zu Lebzeiten können nicht nur Erbstreitigkeiten vermieden, sondern auch die steuerlichen Vorteile bestmöglich genutzt werden. Der eigene finanzielle Bedarf im Alter sollte dabei jedoch stets im Auge behalten werden, indem eine gewisse Versorgung vorbehalten wird.

Insbesondere für Unternehmer ist es wichtig, die Nachfolge rechtzeitig zu planen, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern und gesellschaftsrechtliche, erbrechtliche und steuerliche Aspekte erfolgreich aufeinander abzustimmen.

Häufig haben Erbfälle einen Bezug zu mehreren Ländern, da Vermögen im Ausland belegen ist oder die Lebensweise international ausgerichtet ist. Bei grenzüberschreitenden Erbfällen gilt es insbesondere, die Vorschriften unterschiedlicher Rechtsordnungen und gegebenenfalls Regelungen von bilateralen Abkommen zu berücksichtigen und abzustimmen. 

Potentielle Pflichtteilsansprüche und auch das eheliche Güterrecht sind als Teil einer einheitlichen Nachfolgeberatung mitzuberücksichtigen. 

Sofern der Erbfall bereits eingetreten ist, unterstützen wir bei der erfolgreichen Abwicklung des Nachlasses. Unsere Beratung reicht insoweit von der Erbauseinandersetzung der Erbengemeinschaft über die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung in Erbstreitigkeiten bis hin zur Erstellung der Erbschaftsteuererklärung.

 

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